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Amazon fordert Verkäufer dazu auf, GPSR-Angaben zu übermitteln. Die betroffenen Artikel können unter Einhaltung der Produktrichtlinien im Bereich "Verkäufer Performance" eingesehen werden.

⚠️
Die Frist zur Umsetzung endet am Freitag, dem 13.12.2024.
Danach werden die Produkte deaktiviert, wenn keine entsprechenden Angaben gemacht wurden.

Eingabe der Informationen unter „Verkäufer Performance“

Nach einem Klick auf den Button “Absenden” hat man hier nun verschiedene Optionen wie, und ob überhaupt sicherheitsrelevante Informationen übermittelt werden können:

Produktunterlagen

Hier kannst du sicherheitsbezogene Dokumente hochladen, falls vorhanden. Wichtig ist, dass die Dokumente das Produkt klar identifizieren, z.B. durch ASIN, GTIN oder Modellnummer. Ebenso müssen der Artikelname, Hersteller und die Marke exakt mit den Angaben auf der Produktdetailseite übereinstimmen. Fehlende Identifikatoren oder Abweichungen sind der häufigste Grund für die Ablehnung von Dokumenten.

Mögliche Dokumenttypen:

  • Anbieter-Informationsübersicht
  • Benutzerhandbuch
  • Benutzerleitfaden
  • Gebrauchsanweisung
  • Installationshandbuch
  • Patienten-Informationsübersicht
  • Sicherheitsinformationen

Compliance-Medien - Sprache

(selbsterklärend)

Quellort der Compliance-Medien

Hier lädst du das entsprechende Dokument hoch.


Warnhinweise- und Sicherheitsbilder

Hier heißt es:

Laden Sie bis zu sechs Bilder des Produkts oder der Verpackung mit den für das Produkt erforderlichen Warnhinweisen und Sicherheitsinformationen hoch, indem Sie die Varianten PS01-06 der Produktsicherheitsbilder verwenden.
  1. Verwende den Bild-Manager, um die Bilder hochzuladen.
  2. Anders als oft angenommen (und teilweise durch den Seller-Support falsch kommuniziert), müssen nicht alle sechs Seiten des Produkts abgebildet werden. Es sind nur die Seiten hochzuladen, die sicherheitsrelevante Informationen wie Piktogramme, Sicherheitshinweise oder Normen enthalten.
💡
Sollten nicht genügend Slots für die PS-Bilder zur Verfügung stehen, kannst du sie über den Massen-Upload hochladen. Benenne die Bilddateien nach folgendem Muster: ASIN + Variantencode + Dateierweiterung (z. B. B000123456.PS01.jpg). Lade die Bilder in einer ZIP-Datei hoch.

Nachweis der Produktsicherheit

☝️
Dies ist der zentrale Punkt für Produkte ohne Sicherheitshinweise. Hier bestätigst du, dass das Produkt sicher ist und keine Sicherheitshinweise benötigt.
Warum ist das wichtig?
Ab dem 13. Dezember 2024 müssen Warn- und Sicherheitshinweise auf den meisten Detailseiten von Non-Food-Verbraucherprodukten angezeigt werden, um die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) einzuhalten. Alternativ kannst du bestätigen, dass dein Produkt diese Hinweise nicht benötigt. Weitere Informationen findest du hier.

Neue Warn- und Sicherheitshinweise hinzufügen

Gib an, ob der Artikel sicherheitszertifiziert ist und keine Sicherheitsdokumentation und/oder Bilder benötigt.

ℹ️
Die deutsche Übersetzung des Formulars ist teilweise missverständlich. Im englischen Original heißt es: „Check ‘yes’ if your product doesn’t have any warning and safety information, as it can be used safely and as intended without it.“

Wenn dein Produkt keine Sicherheitshinweise benötigt, setze einfach ein Häkchen in der Checkbox.


Eingabe der Informationen unter „Artikel bearbeiten“

Eine weitere Möglichkeit, die geforderten Informationen zu übermitteln, besteht darin, sie direkt im Artikel-Backend unter Gesamten Lagerbestand verwalten einzupflegen.

Im Artikel-Editor unter dem Tab „Sicherheit und Einhaltung von Regeln“ kannst du mehr verschiedene Dokumententypen hochladen:

  • Analysezertifikat
  • Anbieter-Informationsübersicht
  • Anwendungsleitfaden
  • Benutzerhandbuch
  • Benutzerleitfaden
  • Garantie
  • Gebrauchsanweisung
  • Installationshandbuch
  • Kompatibilitätsleitfaden
  • Konformitätsbescheinigung
  • Sicherheitsdatenblatt
  • Sicherheitsinformationen

Notwendige Angaben

Folgende Informationen müssen gemacht oder Dokumente übermittelt werden:

Für Produkte mit Sicherheitshinweisen:

  • Upload eines oder mehrerer der oben genannten Dokumente
    oder
  • Upload von bis zu sechs Fotos mit Sicherheitsinformationen (PS01-06 Bilder).
☝️
Es ist nicht erforderlich, sowohl Dokumente als auch Bilder hochzuladen. Auch ist es nicht nötig, alle sechs Seiten des Produkts zu fotografieren.
💡
Trage die Sicherheitshinweise in das entsprechende Attributfeld auf der Produktseite ein. Die GPSR verlangt, dass die Sicherheitshinweise „leicht auffindbar“ sind. Hinweise, die in einem herunterladbaren Dokument versteckt sind, könnten unter Umständen nicht als ausreichend gelten (Achtung: Abmahngefahr).

Für Produkte ohne Sicherheitshinweise:

  • Setze ein Häkchen bei „Ja, mein Produkt benötigt keine Sicherheitshinweise“.

Angaben zu Hersteller und EU-Verantwortlichen

Unabhängig davon, ob der Artikel sicherheitsrelevante Hinweise enthält oder nicht, ist die Angabe des Herstellers und des EU-Verantwortlichen obligatorisch.

Diese Informationen findest du auf der Produktverpackung und/oder in den Begleitdokumenten (z.B. Handbuch). Befindet sich der Hersteller in der EU, ist er in der Regel auch der EU-Verantwortliche. Ist der Hersteller außerhalb der EU ansässig, muss ein EU-Verantwortlicher benannt werden.


Was passiert nach der Übermittlung?

Nach der Übermittlung prüft Amazon die Unterlagen. Nach Genehmigung werden die Produkte in den Tab „Archiv“ verschoben. Amazon gibt eine Bearbeitungsfrist von sieben Tagen an, die aktuell aufgrund des großen Volumens (Stand 25.09.2024) überschritten werden kann. Geduld ist hier gefragt. Unnötige Anfragen an den Seller-Support solltest du vermeiden.

Wichtig ist anzumerken, dass die Artikel eine Zeitlang weiterhin unter Sellerpeformance mit dem Hinweis "Übermittlung erforderlich" versehen sein können. Dieser Hinweis ist etwas irreführend, da sich bei erneutem Aufruf die Daten nicht nochmal übermitteln lassen. Ignoriere diesen Hinweis und warte ab, bis die Artikel in das Archiv wandern.


Probleme und Fragen

Die übermittelten Bilder erscheinen in der normalen Produkt-Bildergallerie und verschandeln das Listing. 

Das Problem sollte angeblich behoben sein. Solltest du darauf stoßen, kannst du auf den Upload eines Dokumentes ausweichen. Das kann zum Beispiel eine eigene Konformitätserklärung oder ein Anbieter-Informationsblatt sein, in der du als Anbieter die Konformität deines Produktes mit der GPSR erklärst und das Produkt sowie die Bestimmungsgemäßen Verwendung beschreibst und die Sicherheitshinweise sowie etwaige Normen etc. aufführst. Hier kannst du ein Muster herunterladen:

Kann ich die Angaben mit einer Lagerbestandsdatei (FlatFile) in Bulk übertragen?

Aktuell (26.09.24) gibt es die GPSR-relevanten Felder nur in BETA-Lagerbestandsdateien. Diese werden bisher nur in einigen wenigen Kategorien zum Download angeboten. Solltest du also glücklicherweise in dieser Kategorie landen, dann kannst du die Angaben in bulk übertragen. 

Falls nicht, gilt es zu warten, bis die Felder implementiert werden, oder alternative Automatisierungs-Methoden und Workarounds zu nutzen (Diese behandeln wir in einem weiteren Artikel).

Muss ich die Angaben auch übermitteln, wenn ich nicht der Hersteller des Produktes bin? 

Ja, denn du bist als Anbieter nach der GPSR verpflichtet, die Produkte “in deiner Hand” nach Übereinstimmung mit der GPSR zu überprüfen. Diese Verantwortung kann dir der Hersteller nicht abnehmen, auch nicht Amazon (wenn sie selbst das Produkt anbieten) und auch nicht andere Seller. 

Mein Hersteller hat eine Adresse außerhalb der EU, und keinen EU-Verantwortlichen auf der Verpackung oder Begleitdokumenten, was soll ich da angeben? 

Wenn du Waren selbst aus Drittländern (also außerhalb der EU)  importierst, bist du als Inverkehrbringer verpflichtet deine Anschrift auf der Verpackung anzubringen. In diese Fall kannst du auch dich selbst als EU-Verantwortlichen für GPSR angeben. Alternativ kannst du einen Dienstleister mit dieser Aufgabe beauftragen und diesen dann auf der Verpackung angeben. 

Wenn du Waren von einem Importeur in der EU kaufst, diese aber nur eine Herstelleranschrift aus einem Drittland auf der Verpackung haben, so sind diese nicht Verkehrsfähig und dürfen so nicht an Verbraucher in der EU abgegeben werden. In dem Fall solltest du deinen Lieferanten darauf hinweisen und entsprechende Änderungen einfordern. Alternativ kannst du die Artikel mit deiner Anschrift labeln und dich (oder deinen Dienstleister) ebenfalls als EU-Verantwortlichen angeben. 

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Für Markeninhaber (Quasi-Hersteller) ergeben sich aus der GPSR weitere Pflichten, wie z.B die Erstellung einer internen Risikoanalyse für alle Produkte.
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